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BRANDSCHUTZISOLATION
Werden Lüftungsleitungen durch verschiedene Brandabschnitte geführt, darf sich im Brandfall weder Feuer noch Rauch ausbreiten. Dämmt man Lüftungskanäle resp. Lüftungsrohre mit geprüftem und zugelassenem Material wird die vorgeschriebene Feuerwiederstandsklasse EI30 – EI90 erreicht und zugleich der Funktionserhalt der Anlage für die definierte Zeit gesichert.
Alle Systeme, die wir bei der Brandschutzdämmung einsetzen, sind vom VKF. (Verband Kantonaler Feuerversicherungen) geprüft und anerkannt.
„Sicher mit uns!“
Bogen
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Brandschutzisolation bei BSK_Spezialbewilligung_1
Brandschutzisolation bei BSK_Spezialbewilligung_2
Brandschutzisolation bei BSK_Spezialbewilligung_3
Brandschutzisolation mit Weichschott kombiniert
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